Willkommen auf dem Blog unserer Modellflugschule. Wir versuchen her Anfängern durch
unsere Einsteiger-Heli-FAQ den
Einstieg in das Helifliegen zu erleichtern. Jederzeit stehen wir für
persönliche Gespräche und Beratungen zu Verfügung, schreibt uns
einfach eine E-Mail an
info@heliflugschule-hattingen.de.
Des Weiteren veröffentlichen wir hier kurze Berichte zu Veranstaltungen
, die wir besuchen.
Natürlich filmen wir bei Flugtagen auch den ein oder anderen Flug
von mir und laden die Videos dann hier hoch.
Wir wünschen euch auf unserem Blog viel Spaß.
Gerade ein interessantes Video entdeckt, eine 450er Helimechanik mit einem Rumpf aus Lego! Anschauen lohnt sich.
Da immer wieder die Frage in Foren auftaucht, wie es mit der Rücknahme
bzw. Entsorgung von Modellbau-Akkus aussieht, speziell was
Lithium-Akkus betrifft (also LiPo, LiFePO4, Li-Ion) , möchte ich
hier kurz die rechtliche Situation dazu mal klarstellen, damit bei
Entsorgungsproblemen bei den entsprechenden Stellen auf deren
Verpflichtung zur Annahme verwiesen werden kann.
Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie
oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit
Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden
Kleine Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht kleiner als 500 g
dürfen weiterhin in den von GRS Batterien zur Verfügung gestellten
grünen Sammelboxen gesammelt werden. Aber auch hier gelten die o. g.
Anforderungen, dass Lithiumbatterien durch eine geeignete Verpackung
(z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole
(z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen
gesichert werden müssen
Akkus mit mehr als 499 gr. Gewicht können bei Unternehmen abgegeben
werden, die über eine gelbe Sammelbox verfügen. Dies sind z.b.
Anbieter von Elektrofahrrädern die auch Antriebsakkus dafür
vertreiben.
Auch bei diesen Akkutypen gilt das Verfahren nach Gewicht des
Einzelakkus, also unter 500 gr. in die Grünen Sammelboxen, alles
über 500 gr. in die Gelben - und die Anschlüsse sollten vorher
isoliert werden.
Grundsätzlich kann ein Anbieter zwar die Annahme verweigern mit dem Bezug auf nur von ihm vertriebene Produkte, allerdings kann man dann auch darauf hinweisen das durch die Inverkehrbringung eine Rücknahmeprflicht besteht. Die Sammelboxen bekommen die Vertreiber von Akkus vom System "GRS Batterien" kostenlos zur Verfügung gestellt, die Abholung der vollen Sammelbehälter ist ebenfalls frei von Zusatzkosten, denn alle Kosten die damit in Zusammenhang stehen bezahlen diejenigen, die die AKkus erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen, über ihre gesetzliche Registirerungspflicht nach dem BattG über die monatlichen Verkaufsmengenmeldungen, für die in Abhängigkeit der Stückzahlenund Einzelgewichte Gebühren für das GRS-Batterien entrichtet werden. Spätestens mit Inkrafttreten der WEEE-2 wird auch das BattG eine entsprechende Verpflichtung definieren. (WEEE-2 ist die Regulierung für Elektrogeräte, in D zusätzlich noch ElektroG , hat nichts mit dem BattG zu tun, wird aber i.d.r. gemeinsam aktualisiert)
Nein, in größeren Städten gibt es in der Regel eine
Schadstoff-Sammelstelle, bei kleineren sind diese meist innerhalb
einer Gemeinde organisiert oder werden durch mobile
Schadstoff-Sammelfahrzeuge zu festgelegten Zeiten in den jeweiligen
Orten angenommen. Hier besteht eine uneingeschränkte
Annahmeverpflichtung, diese Stellen müssen die Akkus annehmen da sie
bereits nach dem BattG und dem GRS-Batterie dazu verpflichtet sind.
Davon ausgenommen sind die sogenannten Wertstoffhöfe, sofern diese
nicht auch gleichzeitig Schadtstoff-Sammelstelle sind. Auskünfte
dazu wo die örtliche Schadstoffsammelstelle ist oder zu welchen
Zeiten ein Schadstoff-Mobil vor Ort ist erteilen die einzelnen
Rathäuser / Gemeindeverwaltungen auf Anfrage.
"GRS-Batterie " : Stiftung Gemeinsames Rücknahme System
Batterien , Mitgliedschaften teils organisiert über lokale Verbände
wie VERE, Take-e-Way und andere
"BattG" : Batterie-Gesetz , verpflichtet Unternehmer die
Batterien erstmalig im Geltungsbereich Deutschlands in den Verkehr
bringen zur Registrierung und Mengenmeldung sowie damit verbundenen
Abgaben für das Recycling und die Entsorgung verbrauchter und
schadhafter Altbatterien.
Ganz wichtig : laßt die Finger von solchen Dingen wie in Salzwasser
werfen , Nägel durchkloppen oder dergleichen. Denn das, was davon
übrigbleibt, ist definitv nichts mehr für Sammelboxen und muß in
separaten Behältern bei den Schadstoff-Sammelstellen abgegeben
werden. Wenn solche Dinge wie das entladen in Salzwasser
durchgeführt werden, muß sogar die Flüssigkeit als Schadstoff
abgeliefert werden und darf nicht entgegen einiger Meinungen einfach
in den Ausguss gekippt werden.
Stand : Oktober 2014
**Der obige Text wurde http://www.rc-heli-fan.org/post1542165.html#p1542165 entnommen. Die Genehmigung des Verfassers, den Text unverändert an anderer Stelle informell zur Verfügung zu stellen, liegt vor.